Der Zweck des Verbandes

... ist im § 2 seiner Satzung festgelegt. Dort heißt es u. a. (Auszug):

  • Der Verband erstrebt den Zusammenschluss aller gemeinnützigen Kleingärtnervereine im Stadtgebiet Bonn zum Zwecke einer gemeinsamen Interessenvertretung.
  • Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grüns ein.
  • Der Verband leistet die Förderung des Umwelt und Landschaftsschutzes.
  • Der Verband hat seine Mitglieder im Rahmen seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten, zu betreuen und zu schulen.


Diese umfangreichen und anspruchsvollen Ziele werden insbesondere durch zahlreiche Fachveranstaltungen unseres Verbandes sowie des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e. V. umgesetzt.